Das Familienrecht befasst sich schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen rund um die Themen Ehe und Scheidung, aber auch mit dem Sorge- und Umgangsrecht innerhalb der Familie sowie mit Fragen des Unterhaltsrechts.

Die Kanzlei am Forum kann auf langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts zurückblicken. Kanzleigründer Orhan Uyar ist Fachanwalt für Familienrecht. Er berät und vertritt Sie fachkundig und engagiert – außergerichtlich sowie vor den zuständigen Familiengerichten. Ob es um eine Ehescheidung oder andere familienrechtliche Fragen geht.

1. Ehe und Ehevertrag

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird die Ehe von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Bis 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare nur eine so genannte „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ eingehen. Durch das Gesetz über die „Ehe für alle“ haben seit 2017 auch sie die Möglichkeit, sich trauen zu lassen.

Heiratswillige Paare können rechtliche Regelungen ihrer Ehe in einem so genannten Ehevertrag treffen. Dieser kann vor oder auch noch nach der Heirat geschlossen werden.
Die in Eheverträgen möglichen Regelungen sind vielfältig. Denkbar sind etwa:

  • Regelungen zum Güterstand
  • zum Versorgungsausgleich oder
  • zu nachehelichen Unterhaltsansprüchen

Paare, die einen Ehevertrag schließen wollen, müssen dazu zwingend zusammen bei einem Notar erscheinen. Die notarielle Beurkundung ist ein Muss.

Der vorherige Gang zum Anwalt ist gleichwohl empfehlenswert: Die Anwälte der Kanzlei am Forum erörtern mit Ihnen eingehend Ihre individuelle Situation und formulieren für Sie einen maßgeschneiderten und rechtssicheren Ehevertrag aus. Auch wenn Sie einen bereits geschlossenen Ehevertrag an eine veränderte Lebenssituation anpassen möchten, beraten wir Sie detailliert und fachkundig.

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2. Scheidung

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Möglich ist dies, wenn sie gescheitert ist. Nach dem so genannten Zerrüttungsprinzip ist das der Fall, wenn eine Lebensgemeinschaft der Gatten nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird.

Arten der Scheidung

Die Scheidung kann entweder einvernehmlich erfolgen, wenn beide Partner dies wollen. Eine Scheidung ist aber auch möglich, wenn nur ein Gatte sie wünscht (streitige Scheidung). Die so genannte Online-Scheidung ist stets nur einvernehmlich möglich.

Ablauf der Scheidung

  1. Vor der Scheidung ist die so genannte Trennungszeit einzuhalten (ein Trennungsjahr, bei streitiger Scheidung drei Jahre, Ausnahmen nur in Härtefällen).
  2. Der Scheidungs-Antrag muss von einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Der Antragssteller hat einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.
  3. Im Scheidungsverfahren setzt das Gericht einen Scheidungstermin an, in dem die Ehegatten angehört werden. Auch im Falle einer Online-Scheidung haben die Gatten hierzu persönlich zu erscheinen In einem richterlichen Scheidungsbeschluss wird danach die Scheidung feststellt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei am Forum betreuen Sie in allen Phasen Ihrer Scheidung, beraten Sie ausführlich und reichen den Scheidungsantrag für Sie ein. Bundesweit bieten wir auch die so genannte Online-Scheidung an. Durch solides Fachwissen und umfassende Erfahrung erreichen wir vielfach eine besonders schnelle, zeitsparende Scheidung.

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3. Sorge- und Umgangsrecht

Sorgerecht

Bei ehelichen Kindern kümmern sich grundsätzlich beide Eltern um den Nachwuchs – sie haben das gemeinsame Sorgerecht. Lässt sich ein Elternpaar scheiden, so bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nicht selten kommt es aber zu Streitigkeiten und eine einvernehmliche Ausübung des Sorgerechts wird dadurch schwierig oder gänzlich unmöglich.

Jeder Elternteil kann beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht beantragen.

Die Anwälte der Kanzlei am Forum sind im gesamten Sorgerechtsverfahren an Ihrer Seite und vertreten Sie engagiert und kompetent.

Umgangsrecht

Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht – also das Recht von Vater bzw. Mutter, mit dem Kind gemeinsame Zeit zu verbringen. Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht und dient dem Wohl des Kindes. Dieses soll auch zu dem Elternteil, bei dem es nicht dauerhaft wohnt, eine Beziehung aufbauen können. Zerstrittene Eltern können sich allerdings häufig nicht über Umgangsfragen einigen. In solchen Fällen kann vom Familiengericht eine Umgangsregelung getroffen werden.
Der betreuende Elternteil hat das Umgangsrecht des anderen grundsätzlich zu respektieren. Ausnahmen vom Umgangsrecht bestehen aber, wenn das Kindeswohl durch dessen Ausübung erheblich gefährdet würde. Dann kommt eine Beschränkung oder ein Ausschluss in Betracht.

In allen Fragen des Umgangsrechts beraten und vertreten die Rechtsanwälte der Kanzlei am Forum Sie fachkundig und lösungsorientiert. Wir setzen uns für eine Regelung ein, die dem Kindeswohl und den Interessen der Eltern bestmöglich entspricht.

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4. Unterhaltsrecht

Ehegatten sowie Eltern und Kinder sind einander unterhaltspflichtig. Relevant werden Unterhaltsfragen allerdings meist erst im Falle einer Scheidung. Mögliche Streitpunkte sind dann insbesondere der Kindes- und Ehegattenunterhalt.

Kindesunterhalt

Nach einer Scheidung lebt das Kind meist überwiegend bei einem Elternteil. Der andere ist dann grundsätzlich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Ehegattenunterhalt

  • Nach der Trennung und vor der Scheidung ist oft so genannter Trennungsunterhalt zu zahlen, wenn ein Partner Alleinverdiener war oder er ein wesentlich höheres Einkommen hatte
  • Davon zu unterscheiden ist der nacheheliche Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung. Er ist nur in dem Fall zu leisten, dass ein Gatte nicht hinreichend selbst für sich sorgen kann und bedürftig ist. Weitere Voraussetzung ist, dass sein Ex-Gatte leistungsfähig ist.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei am Forum beraten Sie ausführlich und kompetent zu allen Fragen des Trennungsunterhalts, nachehelichen Unterhalts sowie Kindesunterhalts und berechnen für Sie Ihre aktuelle Unterhaltszahlung.

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