Die Rechtsanwälte der Kanzlei am Forum sind seit Jahren auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Sie stehen Ihnen im ganzen Allgäu zur Seite und beraten und vertreten Sie in Ihrem Verkehrsrechtsfall kompetent und umfassend; außergerichtlich und vor den zuständigen Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichten. Auch bei anderen Fragen rund um Auto, Autokauf oder -reparatur sind Sie hier an der richtigen Adresse.

1. Verkehrsunfälle

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt waren, treten wir für Ihre Rechte ein und kümmern uns um die Unfallregulierung. Dazu gehört auch die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Sie haben bereits Post von der gegnerischen Versicherung bekommen? Antworten Sie nicht selbst drauf und treffen Sie keine Vereinbarungen, sondern suchen Sie unbedingt zuerst anwaltlichen Rat. Wir prüfen für Sie eingehend die Rechtslage und sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten.

Mit Sachkunde, Erfahrung und Engagement setzen wir uns für Ihre Interessen ein, unter anderem bei Fragen zu

  • Erstattung von Reparatur-, Mietwagen- und Gutachterkosten
  • Schadensersatz für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs
  • Ersatz von Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschäden
  • Ersatz von Behandlungskosten bei Verletzungen
  • Schmerzensgeld

Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung und führen sämtliche Korrespondenz mit den anderen Beteiligten.

Nach einem Unfall sollten Sie einige Verhaltensregeln beachten:

  • Machen Sie niemandem gegenüber Angaben zum Unfallhergang, auch nicht gegenüber der Polizei, und füllen Sie keinen Unfallbericht aus.
  • Holen Sie zuvor unbedingt unseren anwaltlichen Rat ein.
  • Notieren Sie sich das Kennzeichen des Unfallgegners und seine Personalien. Tragen Sie am Unfallort Beweise zusammen (Fotos, Zeugen usw.).
  • Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung des Unfallgegners. Sie wird immer nur im Interesse der Gegenseite handeln.
  • Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, suchen Sie umgehend einen Arzt auf und lassen Sie sich untersuchen.

Besonders schwer kann im Falle eines Verkehrsunfalls das so genannte Schmerzensgeld für Personenschäden wiegen. Bei erheblichen Verletzungen und bleibenden Schäden geht es hier mitunter um zehn- oder gar hunderttausende von Euro. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen. Durch unsere Sachkunde und Erfahrung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.

Wichtig zu wissen: Bei einem unverschuldeten Unfall hat die Gegenseite alle Anwalts- und Gutachterkosten zu tragen. Sie brauchen sich dann selbst um nichts zu kümmern, sondern wir erledigen alles für Sie und Sie haben im Endeffekt keine Kosten.

Fahrzeughalter trifft bei Verkehrsunfällen allerdings eine so genannte Gefährdungshaftung. Das heißt: Wer ein Kraftfahrzeug nutzt, der haftet für die so genannte Betriebsgefahr, die von diesem ausgeht. Auch wenn der Unfallgegner der Haupt-Schuldige ist, müssen Sie deshalb mitunter zumindest zu einem Teil mit haften. Anwaltliche Hilfe ist auch deshalb unverzichtbar. Sie bekommen bei uns immer zeitnah einen Termin.

2. Verkehrsstrafrecht

Wer im Straßenverkehr einen schweren Verstoß begeht, dem kann grundsätzlich auch ein Strafverfahren drohen. Dies ist insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrer- oder Unfallflucht) sowie Drogen bzw. Alkohol im Verkehr oft der Fall.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/Unfallflucht

Unfallflucht nach § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann Ihnen vorgeworfen werden, wenn Sie wissentlich einen bedeutenden Schaden verursachen und den Unfallort verlassen, ohne lange genug zu warten. Fahrerflucht kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Wie lange Sie warten müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (Wetter, Tageszeit, abgelegener Ort des Unfalls usw.) Bis zu einer Stunde Wartezeit ist i.d.R. zumutbar. Danach haben Sie sich unverzüglich bei der Polizei zu melden. Was viele nicht wissen: Das Hinterlassen Ihrer Adresse, Visitenkarte o.ä. am Unfallort reicht nicht aus! Sie müssen in jedem Fall warten.

Umfallflucht kann nur vorsätzlich begangen werden; Sie müssen den Schaden also bemerkt haben. Das muss man Ihnen aber erst einmal nachweisen. Hier können wir mit unserer Verteidigung oft ansetzen. Vielfach kann der Vorwurf entkräftet werden, wenn Sie z.B. nur fahrlässig gehandelt, das Touchieren eines fremden Fahrzeugs z.B. gar nicht bemerkt haben. Wir haben schon in zahlreichen Verfahren eine Strafe wegen Unfallflucht abwenden oder geringhalten können.

Trunkenheit/Drogen im Verkehr

Wenn Sie im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, obwohl Sie mindestens 0,3 Promille Alkohol im Blut haben, können Sie wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach. § 316 StGB bestraft werden. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt bei Alkohol sogar eine 0,0-Promillegrenze. Wer 1,6 Promille im Blut hat, der gilt als absolut fahruntauglich. Neben einer Strafe droht ihm auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ähnlich wird bestraft, wer zwar nichts getrunken hat, aber unter Einfluss anderer berauschender Mittel steht. Dies können entweder bestimmte Medikamente oder aber Drogen sein, wie z.B. Haschisch oder Ecstasy. Bei Rauschmitteln fehlt ein fester Grenzwert; deshalb müssen für eine Strafbarkeit Verhaltensauffälligkeiten oder Fahrfehler festgestellt werden, z.B. Schlangenlinien-Fahren.

Auf Trunkenheit/Drogen im Verkehr steht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Begehen Sie die Straftat fahrlässig, kann die Strafe milder sein.

Anwaltliche Hilfe ist auch deshalb wichtig, weil neben einer Strafe bei Trunkenheit/ Drogen im Verkehr häufig der Entzug der Fahrerlaubnis droht, selbst wenn z.B. „nur“ der Konsum von Cannabis nachgewiesen wird. Entscheidend ist, wie viel Sie eingenommen haben und wie lange dies zurückliegt. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, der gilt als ungeeignet, im Verkehr ein Kfz zu führen, ebenso wer von harten Drogen abhängig ist. Beides führt zum Verlust der Fahrerlaubnis!

Oft kommt es bei der Messung des Promille-Werts oder bei Drogentests allerdings zu Fehlern. Die Ihnen gemachten Vorwürfe lassen sich dann nicht aufrechterhalten. Wir helfen Ihnen, sich erfolgreich zu wehren. Wir haben schon bei zahlreichen Alkohol- und Drogenverstößen hohe Strafen und Fahrverbote verhindern können.

3. Bußgeld- und Führerscheinsachen

Bei weniger schwerwiegenden Verstößen – so genannten Ordnungswidrigkeiten – droht zwar kein Strafprozess, aber auch sie haben Konsequenzen. Die Folgen sind oft Geldbußen, Fahrverbote oder der Führerscheinentzug.

Gründe für einen Bußgeldbescheid können z.B. Parkverstöße, Alkohol, Rotlichtverstöße oder zu schnelles Fahren sein.

Auch im Bußgeldverfahren und bei Führerscheinsachen sind wir an Ihrer Seite. Die Erfolgsaussichten sind oftmals gut, denn erfahrungsgemäß ist ein großer Teil aller Bußgeldbescheide fehlerhaft und rechtlich angreifbar.

Im Bußgeldverfahren hat es in letzter Zeit zahlreiche Neuerungen gegeben. Auch deshalb sollten Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe holen. Wir legen für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Hier ist Schnelligkeit gefragt: Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen. Bei uns bekommen Sie daher immer zeitnah einen Termin in der Kanzlei!

Wichtig zu wissen: Schwerer als Geldbußen wiegen häufig Fahrverbote. Sie lassen sich allerdings oft abwenden, verkürzen oder in Geldbußen umwandeln. Insbesondere dann, wenn Sie erstmals auffällig geworden sind oder Ihnen durch ein Fahrverbot z.B. ein Verlust des Arbeitsplatzes droht, sind die Chancen dafür aussichtsreich. Auch über den Beginn des Fahrverbots zu einem für Sie günstigeren Zeitpunkt können wir oft erfolgreich verhandeln.

Führerscheinentzug und MPU

Wird Ihnen nicht nur ein zeitweises Fahrverbot erteilt, sondern die Fahrerlaubnis komplett entzogen, so wird Ihr Führerschein ungültig. Er muss dann nach einer Sperrzeit neu beantragt werden. Hierfür wird oft der Nachweis gefordert, dass die Gründe für den Führerscheinentzug nicht mehr vorliegen, häufig verbunden mit der Auflage einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt.

EU-Führerschein als Hintertürchen?

Die MPU bzw. das Neubeantragen des Führerscheins werden manchmal dadurch umgangen, dass Autofahrer nach dem Führerscheinentzug in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis erwerben und mit dieser dann in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen (EU-Führerschein – auch als „Führerscheintourismus“ bezeichnet). Bei der Nutzung dieses Hintertürchens ist jedoch Vorsicht geboten, denn eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland wird nur dann problemlos anerkannt, wenn der Autofahrer in dem betreffenden Staat mindestens 185 Tage einen Wohnsitz hatte und wenn zur Zeit der Ausstellung des EU-Führerscheins die Sperre in Deutschland schon abgelaufen war.

Auch in allen Streitragen rund um die Themen MPU oder EU-Führerschein beraten wir Sie umfassend und kompetent.

4. Autokauf und -reparatur

Nicht nur im Straßenverkehr, auch beim Autokauf oder bei Autoreparaturen kommt es immer wieder zu Rechtstreitigkeiten. Auch in diesen Fällen sind Sie bei uns richtig.

Autokauf

Zwischen Käufer und Verkäufer – ob gewerblich oder privat – kann es schnell zum Streit kommen. Defekte am Neuwagen, Tachomanipulationen oder verschwiegene Unfallschäden beim Gebrauchtwagen – die Liste ist lang.

  • Neuwagenkauf: Wer bei einem gewerblichen Händler einen Neuwagen kauft, der hat zwei Jahre lang ein so genanntes Gewährleistungsrecht. Er kann Nachbesserung oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dazu muss das Fahrzeug schon bei der Übergabe durch den Händler einen erheblichen (d.h. nicht nur ganz geringfügigen) Mangel aufgewiesen haben.
  • Gebrauchtwagenkauf: Auch private Käufer, die von einem gewerblichen Händler einen Gebrauchtwagen kaufen, haben Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist kann beim Gebrauchtwagenkauf allerdings auch Verbrauchern gegenüber auf ein Jahr verkürzt werden. Weitergehende Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen oder den Tachostand manipuliert hat. Dann können Ansprüche noch drei Jahre lang geltend gemacht werden
Wichtig zu wissen: Rügen Sie Mängel trotz der Gewährleistungsfrist unbedingt zeitnah! Tun Sie dies nämlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf, so müssen Sie nicht selber nachweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war.

Sonderfall Rücktritt: Lehnt der Verkäufer eine Ersatzlieferung oder Reparatur ab oder bleibt die Nachbesserung zweimal hintereinander erfolglos, so hat der Käufer auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er kann das Fahrzeug zurückgeben und sein Geld erstattet verlangen In diesem Fall kann er neben dem gezahlten Kaufpreis auch Ersatz für bestimmte Aufwendungen fordern, die er für das Fahrzeug machen musste, zum Beispiel den Zukauf von Winterreifen.

Andererseits kann der Verkäufer meist Ersatz für die gefahrenen Kilometer (Nutzungsentschädigung) verlangen. Der Betrag wird dann von der Kaufpreis-Erstattung abgezogen.

Gebrauchtwagenkauf von privat: Besondere Vorsicht gilt beim Gebrauchtwagenerwerb von Privatpersonen, denn diese haben das Recht, jede Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Nur in seltenen Ausnahmefällen und nachweislichem groben Verschulden kommt bei ihnen überhaupt eine Haftung in Betracht.
Wir beraten Sie kompetent rund um das Thema Kfz-Kaufverträge. Wir prüfen die Rechtslage und können mit Verhandlungsgeschick viele Streitigkeiten schon außergerichtlich bereinigen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, vertreten wir Sie professionell und engagiert.

Autoreparaturen

Ärgerlich und teuer sind oft auch Streitigkeiten mit der Autowerkstatt im Falle von Reparaturen. Manchmal werden Defekte nicht ordnungsgemäß repariert, die wirklichen Ursachen für eine Fehlfunktion nicht gefunden oder überhöhte Reparatur-Rechnungen ausgestellt.

Die Werkstatt kann oft sogar dann eine Bezahlung verlangen, wenn die Reparatur nicht erfolgreich war, etwa bei einer aufwändigen Fehlersuche. In bestimmten Fällen können Sie den Mangel dann aber in einer anderen Werkstatt beheben lassen und der ersten die Kosten in Rechnung stellen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Nachbesserung mehrfach fehlgeschlagen ist und Ihnen weitere Nachbesserungsversuche nicht mehr zumutbar sind. Anwaltliche Unterstützung ist in solchen Fällen unerlässlich.

Wir setzen uns für Ihre Rechte als Werkstatt-Kunde ein. Wir prüfen die Fakten, Ihren Vertrag mit der Werkstatt und verhandeln mit dem Unternehmen. Streitigkeiten mit Autowerkstätten können wir vielfach außergerichtlich lösen. Kommt es doch zu einem Prozess, so setzen wir uns energisch und mit Sachverstand für Ihr Recht ein. In allen Rechtsfragen rund um die Themen Auto und Verkehr ist die Kanzlei am Forum an Ihrer Seite. Von der Abwicklung von Verkehrsunfällen über Verkehrsstraf- oder Bußgeldverfahren bis zu Streitigkeiten beim Autokauf oder -reparatur.

Unsere langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht ermöglicht es uns, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Rechtsanwalt Orhan Uyar ist schwerpunktmäßig im Verkehrsrecht tätig und Ihr kompetenter Ansprechpartner. Rufen Sie an! Sie bekommen bei uns immer zeitnah einen Termin.